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Reg. 6 – Kräuter und Gewürze

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Merkmale

Bei Kräutern und Gewürzen handelt es sich um Auszüge von Pflanzen, die aufgrund ihres natürlichen Gehaltes an Geschmacks- und Geruchsstoffen als Würze oder Geschmacksspender verwendet werden.
Im Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft als Synonyme genutzt. Dabei gibt es durchaus Unterschiede. So können Kräuter zwar als Gewürz dienen (zum Beispiel Basilikum, Thymian oder Lorbeerblätter), Gewürze müssen umgekehrt aber nicht zwangsläufig Kräuter sein (z.B. Kümmel, Pfeffer oder Zimt).
Bei Gewürzen handelt es sich um Knospen, Blüten, Früchte, Wurzeln, Samen, Rinden oder Zwiebeln, die getrocknet, zerkleinert, gemahlen, pulverisiert oder gerebelt wurden. Kräuter finden sowohl frisch als auch getrocknet Verwendung in der Küche. Hierunter fallen Pflanzenteile wie Blätter, Sprossen oder Blüten.

Bemerkenswert

Die Pflanzenheilkunde basiert auf Beobachtungen und überlieferten Erfahrungen zur Heilwirkung einzelner Pflanzen und war bis zum Jahre 1800 Grundlage von Arzneibüchern. Diese traditionelle Volksheilkunde liefert bis heute nicht nur eine hervorragende Übersicht über das Zusammenspiel und Wirkungsweisen einzelner Kräuter und Gewürze, sondern zudem faszinierende Anregungen für Kräuter-und Bitterliköre.
Berühmte Klosterliköre bauen auf solch raffinierten Kombinationen aus Alkohol und Heilpflanzen auf, und schon die heilige Hildegard von Bingen dokumentierte in ihrem Buch „von den Pflanzen“ Rezepturen, die an uns bekannte Kräuterliköre erinnern.
Im Gegensatz zu den Likören, die das Bittere mancher Kräuter besonders betonen und mit etwas Süße abrunden, sind Kräuterdestillate frei von solch dominanten Bitternoten.

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